Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge, die zwischen
Herrn Edgar Rüttger, Schwarzer Weg 1, 29364 Langlingen,
– im Folgenden „Anbieter“ –
und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden
– im Folgenden „Kunde“ –
geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Kunden, die die Erstellung und die Anbringung von „Design Dekoren“ und den Verkauf und die Lieferung von sonstigen
Folienabdeckungen und Waren für Krafträder aus dem Angebot des Anbieters auf der Internetseite www.custom-company.de zum Inhalt haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
in Textform zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist
Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
§ 2 Vertragsschluss bei Verträgen über Dekor-Pakete und Design Dekore
(1) Der Kunde kann aus dem mit "Dekorkollektion" bezeichneten Online-Sortiment des Anbieters zu verschiedenen „Design Dekoren“ (Motive zur Indidividualisierung von Krafträdern) oder nach Angabe
von eigenen Designwünschen ein „Dekor-Paket“ (Zusammenstellung von Design-Dekoren in je nach Paket unterschiedlichem Umfang hinsichtlich der jeweils enthaltenen, individualisierbaren
Kraftradflächen je Paket) durch Betätigung entsprechender Auswahlfelder auf der Internetseite des Anbieters auswählen. Durch weiteres Ausfüllen und Abschicken eines hierfür eingerichteten
Online-Formulares auf der Internetseite des Anbieters kann der Kunde um Erstellung eines Angebotes durch den Anbieter bitten („Anfrage“), das insbesondere den Druck des Design Dekors in dem
Dekor-Paket-spezifischen Umfang auf zur Fahrzeugbeklebung geeigneter Folie sowie auch die Zuschneidung und Anbringung der Fahrzeugfolien auf den Kraftradteilen des Kunden und eine anschließende
Rücksendung der einzelnen Kraftradteile als Paket an den Kunden zum Inhalt hat („Dekor-Paket-Leistungen“).
(2) Vor dem Abschicken der Anfrage kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(3) Der Anbieter schickt dem Kunden unmittelbar nach Versendung der Anfrage eine automatische Empfangsbestätigung zu seiner Anfrage per E-Mail zu, in welcher die Anfrage des Kunden nochmals
aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Auftragsbestätigung). Die automatische Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage des Kunden beim
Anbieter eingegangen ist und stellt weder ein Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrages dar, noch eine Annahme eines Antrags des Kunden.
(4) Der Anbieter prüft Kundenanfragen und übermittelt – sofern er ein Angebot abgeben möchte – ein individuelles Angebot an den Kunden über die in Absatz 1 näher bezeichneten und ggf. darüber
hinaus gehenden, durch den Kunden über ein zusätzliches freies Textfeld angefragten Leistungen an den Kunden an die von dem Kunden zuvor benannte und übermittelte E-Mail-Adresse. Dem Angebot des
Anbieters werden dabei insbesondere auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt. Sowohl das Angebot des Anbieters, als auch die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der
Kunde ebenfalls über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Möchte der Anbieter kein Angebot für eine Anfrage abgeben, teilt der dies dem Kunden unverzüglich mit.
(5) An abgegebene Angebote hält sich der Anbieter 14 Tage rechtlich gebunden (Bindungsfrist). Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sodann entweder in Textform (beispielsweise per E-Mail,
Telefax, Brief) ausdrücklich oder aber auch durch Zahlung eines im Angebot benannten Vorschusses an den Anbieter oder aber durch Paketversendung der zu individualisierenden Kraftradteile an den
Anbieter annehmen (Vertragsschluss). Maßgeblich für die Einhaltung der Bindungsfrist ist der früheste Zeitpunkt des Zugangs entweder einer textlichen Erklärung oder der Gutschrift eines
Vorschusses oder aber des Zugangs eines Paketes des Kunden mit den zu individualisierenden Kraftradteilen. Die nach §2 Abs. 1 näher beschriebenen Verträge kommen erst mit Eingang einer solchen
Annahmeerklärung, mit der Gutschrift der Zahlung oder aber mit dem Eingang einer solchen Paketsendung zustande.
(6) Der Anbieter bestätigt dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss mit einer gesonderten E-Mail den Vertragsschluss. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Anfrage, Angebot,
AGB, Auftragsbestätigung und – so vorhanden – einer ausdrücklichen textlichen Annahmeerklärung des Kunden) dem Kunden durch den Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder
Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes bei dem Anbieter gespeichert, kann jedoch nicht online auf der Internetseite des Anbieters
eingesehen werden.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§3 Besondere Pflichten des Kunden bei Verträgen über Design Dekore und Dekor-Paketen
(1) Für Verträge zwischen Kunde und Anbieter, die „Dekor-Paket-Leistungen“ im Sinne von § 2 Abs. 1 zum Inhalt haben, gelten die hier folgenden weiteren Bedingungen unter § 3.
(2) Der Kunde hat die je nach Dekor-Paket im Einzelnen gemäß Angebot beinhalteten, zu folierenden Kraftradteile vollständig demontiert dem Anbieter zur Vertragserfüllung am Geschäftssitz des
Anbieters zu überlassen. Die Überlassung kann persönlich oder beispielsweise auch durch Paketzusendung an den Anbieter erfolgen.
(3) Die von dem Kunden zur Individualisierung überlassenen Kraftradteile müssen zwingend einen einwandfreien Lackaufbau aufweisen. Etwaige bisherige Nachlackierungen an den Teilen müssen
insbesondere fachgerecht erfolgt sein, da andernfalls später Schäden bei der Ablösung der Folien auftreten könnten.
(4) Der zu beklebende Untergrund der Kraftradteile muss witterungsbeständig sein. Die bereits vorhandenen Anstrichstoffe müssen lösungsmittelfrei durchgetrocknet sein und mindestens den
Gitterschnittkennwert Gt0 nach DIN EN ISO 2409 aufweisen.
(5) Sämtliche zur Individualisierung überlassenen Kraftradteile müssen vollständig gereinigt, fett- und wachsfrei zur Vertragsdurchführung überlassen werden.
(6) Der Kunde hat für eine ausreichende Transportverpackung gegen etwaige Beschädigungen der Kraftradteile bis zur Überlassung bei dem Anbieter eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Der Anbieter
verwendet für den späteren Rückversand an den Kunden regelmäßig jene vollständige Transportverpackung, die der Kunde zuvor selbst bereitgestellt hat.
(7) In Fällen, in denen ein Transportunternehmen die fertig auf den Kraftradteilen angebrachten Dekore wieder an den Anbieter zurücksendet, da die Zustellung der Rücksendung bei dem Kunden
fehlschlug, hat der Kunde dem Anbieter die vergeblichen Versandkosten zu erstatten, wenn nicht der Kunde als Verbraucher ein gesetzlich ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat oder
aber der Kunde vorübergehend an der Annahme gehindert war, sofern nicht der Zeitpunkt der Lieferung eine angemessene Zeit zuvor bereits angekündigt worden war.
§4 Lieferung, Lieferzeiten, Lieferbeschränkungen, Warenverfügbarkeit, Eigentumsvorbehalt
(1) Von dem Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt seiner Vertragsbestätigung an; vorherige vollständige Zahlung vorausgesetzt.
(2) Sofern für die jeweilige Ware oder Leistung auf der Internetseite des Anbieters keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 21 Tage.
(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und dort eine Lieferadresse
angeben können.
(4) Der Versand erfolgt durch das Unternehmen DHL (UPS, Hermes) als Paket.
(5) Ergänzend zu §4 Abs. 1 wird auch der unverzügliche Eingang sämtlicher Kraftradteile bei dem Anbieter nach Vertragsschluss vorausgesetzt.
(b) Nach Anbringung der Fahrzeugfolien auf den Kraftradteilen des Kunden versendet der Anbieter die bearbeiteten Kraftradteile als Paket zurück an den Kunden.
§5 Preise und Versandkosten
(1) Für alle auf der Internetseite aufgeführten Preisangaben gilt die Kleinunternehmenregelung: Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.
(2) Der Versand der Ware erfolgt per Paketversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter nur dann, wenn der Kunde Verbraucher ist.
(3) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
§6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde hat die Zahlung per Vorkasse durch Überweisung auf ein vom Anbieter benanntes
deutsches Bankkonto vorzunehmen.
(2) Zahlungen sind unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem
Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 7 Sachmängelgewährleistung, Verjährung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff., 633 ff. BGB unter Berücksichtigung der nachfolgenden Absätze.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt:
(a) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und §634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme
vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(b) Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(c) Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB sowie § 634a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 BGB).
(d) Die vorstehenden Verjährungsfristen (§ 7 Abs. 3 (a) - (c)) des Kauf- und Werkvertragsrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf
einem Mangel der Vertragsgegenstandes beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
(e) Zudem verjähren in jedem Falle ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen: Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und auch
Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz
(3) Eine zusätzliche Garantie durch den Anbieter besteht nur, wenn diese ausdrücklich in einer Auftragsbestätigung zu einem Artikel oder einer Leistung abgegeben wurde.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es
handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Rechte Dritter, Freistellung
(1) Der Anbieter schuldet bei der Herstellung und dem Verkauf von Erzeugnissen, die auf individuellen Kundenwunsch gestaltet werden, keine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Verletzung des
Urheber-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent- und Markenrechts oder sonstiger Rechte Dritter.
(2) Sollen Erzeugnisse auf individuellen Wunsch des Kunden gestaltet, hergestellt und überlassen werden, ist der Kunde verpflichtet, sich zu vergewissern und dafür Sorge zu tragen, sämtliche für
die Herstellung, Weitergabe und ggf. Verwendung dieser Erzeugnisse erforderlichen Rechte inne zu haben; dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für das Urheber- und Markenrecht.
(3) Sollte der Anbieter wegen eines auf individuellen Wunsch des Kunden hin hergestellten Erzeugnisses Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder
sonstigen Rechten ausgesetzt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von diesen Ansprüchen und von den Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung hiergegen freizustellen.
Diese Freistellungsverpflichtung gilt lediglich dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche, die darüber hinausgehen, bleiben
unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung
der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen
Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Juli 2020, Langlingen